Seit ein paar Jahren fallen mir zunehmend die Kandidaturen der Partei Nein-Idee zu Bürgermeisterwahlen bei uns im Landkreis auf. Kandidat*innen der Nein-Idee stellen sich zur Wahl und wollen nicht gewählt werden. Hintergrund ist, dass sie ein Angebot zur Ablehnung aller Kandidat*innen darstellen wollen. Ähnliche wie es die Partei der Nichtwähler und UngüLtiG auf anderen Ebenen tun und taten.
Oft kommunizieren diese Kandidat*innen nichtmal mit den Zeitungen. Der jetzige Kandidat in Willstätt, der Bundesvorsitzende dieser Partei, Michael König, tat es und es erschreckt mich schon, welche Ansichten diese Person vertritt. So sagt er, dass er Leute verabscheut, die andere Menschen repräsentieren wollen. Dies sei ein „widerlicher und anmaßender Anspruch“. Außerdem bedeutet für ihn Demokratie Gewaltherrschaft über andere. Ich halte solche Kandidaturen nicht nur für wenig hilfreich, sondern auch für schädlich.
Meines Erachtens gehört daher in § 10 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG), Absatz 3 „über 20.000“ gestrichen. Denn die Kandidat*innen der Nein-Idee treten, wie sie auch selbst auf ihrer Webseite sagen, lediglich in Baden-Württemberg an. Der Grund: Bei Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohner*innen brauchen sie keine Unterschriften von Menschen aus dieser Gemeinde sammeln. Das heißt: Sie können aus dem ganzen Bundesgebiet einfach bei uns in Baden-Württemberg zu einer Bürgermeisterwahl antreten. Ohne einen Plan von der Gemeinde zu haben. Einfach nur, um eine Plattform für recht dümmliche Thesen zu haben. Mit einer Gesetzesänderung müssten sich die Kandidat*innen wenigstens mal im Ort blicken lassen und zum Unterschriften sammeln mit den Leuten ins Gespräch kommen. Das hebt auch den Wert der Demokratie, wenn Menschen wirklich eine Auswahl haben von Kandidat*innen, die wissen, was sie da gerade tun und Ideen vortragen, über die es sich zu diskutieren und streiten lohnt.