Es gibt keine Einschränkung der (AfD-)Minderheitenrechte

Die AfD-Fraktionen (ja, Mehrzahl. Willkommen in BaWü!) fühlen sich ungerecht behandelt. Sie haben einen Antrag für das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses zum Thema Linksextremismus gestellt. Nach § 2 Abs. 3 UAG muss ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, wenn 2 Fraktionen dies wünschen. So sollen parlamentarische Minderheiten in der Ausübung ihrer Kontrollrechte gestärkt werden.

Die AfD hat nun also 2 Fraktionen und möchte nun einen solchen Untersuchungsausschuss erzwingen. Die anderen Parteien lehnen dies ab. Sie begründen dies damit, dass der Geist des Gesetzes natürlich davon ausgeht, dass die 2 Fraktionen sich aus Mitgliedern unterschiedlicher Parteien zusammensetzen. Dies würde auch historisch absolut Sinn machen, da es eine Fraktionsspaltung noch nie in Baden-Württemberg gab.

Ich finde diese Position absolut korrekt. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob man der AfD ihren Untersuchungsausschuss nicht einfach geben sollte, damit sie feststellt, dass sie keine neuen Erkenntnisse mit diesem Ausschuss zutage fördert, wie es auch Herr Rigling in der Mittelbadischen Presse kommentiert. Aber es geht hier doch um mehr. Die AfD wirft den anderen Fraktionen vor Minderheitenrechte nicht zu gewähren. Das ist einfach Blödsinn!

Der Landtag stellt einfach, mit einer geplanten Spezifizierung des (Geistes des) Gesetzes, lediglich die bisherige Rechtspraxis klar und nimmt der AfD ergo nichts weg. Vielmehr sorgt er für gleiche Rechte aller Oppositionsfraktionen, wenn er der AfD, durch ihre Spaltung, nicht mehr Rechte zugesteht, als andere Fraktionen (FDP, SPD) haben. Das ist vor allem für die FDP relevant, die keine Spaltung durchführen könnte, ohne komplett auf den Fraktionsstatus verzichten zu müssen. Daher wäre es auch demokratietheoretisch ein Problem, wenn man der AfD diesen Untersuchungsausschuss geben würde. Man würde ihre Rechte gegenüber anderen Fraktionen stärken. Sie hätte mehr Einfluss als anderen Oppositionsfraktionen. Dies darf nicht sein.

Zum anderen gesteht der Landtag dem fraktionslosen AfD-Abgeordneten Gedeon ein sehr hohes Maß an Minderheitenrechten zu. Gedeon erhält bei jedem(!) Tagesordnungspunkt am Ende 2 Minuten Redezeit und damit, bei langen Sitzungen, unter Umständen die meiste Redezeit aller Abgeordneten. Er erhält vermutlich die meiste Redezeit, die ein fraktionsloser Abgeordneter in Deutschland je erhalten hat. Zumindest kann ich mich nicht erinnern, dass Fraktionslose im Bundestag oder den Landesparlamenten auch nur annähernd so viel Zeit bekamen sich und ihre Ziele darzulegen.

Aus diesen Gründen in der AfD-Vorwurf, dass der Landtag mit einer „Lex AfD“ die Minderheitenrechte der Opposition einschränken würde mehr als nur von der Hand zu weisen!

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